Geschichte: die schwedische Vergangenheit Wismars
Die Hansestadt Wismar und das Königreich Schweden sind durch ein Stück gemeinsamer Geschichte miteinander verbunden. Die Hansestadt Wismar gehörte mit einem Teil der Insel Poel und dem Amt Neukloster in den Jahren 1648 bis 1903 zu Schweden. Bereits 1632 im Dreißigjährigen Krieg wurde Wismar von schwedischen Truppen eingenommen. Im Jahre 1648 kam die Stadt dann mit Abschluss des Westfälischen Friedens auch juristisch in den Besitz der schwedischen Krone. Von allen schwedischen Besitzungen auf deutschem Boden hatte Wismar einen bedeutenden Stellenwert. Besonders aus strategischen Gesichtspunkten erfolgte deshalb im 17. Jahrhundert der Ausbau zur größten Festung in Europa. In der ersten Etappe der Schwedenzeit wurden die schwedischen Besitzungen von einer Militärregierung verwaltet. Wismar wurde zu jener starken Festung ausgebaut. An diese Ära erinnert noch das ehemalige Provianthaus, das jetzige Arbeitsamt. Mit Beendigung des Nordischen Krieges 1720 begann die zweite Etappe der Schwedenzeit, in der Wismar zwar Garnisonsstadt blieb, aber nie wieder befestigt werden durfte. Die wirtschaftliche Situation Wismars verschlechterte sich drastisch infolge der Auswirkungen des Siebenjährigen Krieges.
Das schwedische Tribunal ermächtigte den wismarschen Rat, Kirchen-und Stadtgüter zu verpfänden, um einen Teil der immensen Kriegsschulden abtragen zu können. Dennoch blieben Wismars Hafen und die Stadt selbst zum Ende (1756 - 1763) des 18. Jahrhunderts wichtigster Handelsplatz für Westmecklenburg. Letztlich kam es 1803 - trotz schwieriger Verhandlungen vor allem wegen zu hoher Geldforderungen Schwedens - zu einem Vertrag zwischen dem Königreich Schweden und dem Großherzogtum Mecklenburg, mit dem Wismar an Mecklenburg auf 100 Jahre für eine Betrag von 1.250.000 Hamburger Banktalern verpfändet wurde. Schweden erhielt das Recht, nach 100 Jahren das Pfand durch Rückzahlung der Pfandsumme zuzüglich Zins und Zinseszins wieder einzulösen. Es war aber unwahrscheinlich, dass Schweden von diesem Recht Gebrauch machen würde. Denn die Höhe der aufzubringenden Summe wäre zu enorm: Weitere 100 Jahre später, also 2003, errechnet sich eine Summe von rund einer Milliarde Euro.